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Die nachfolgenden Informationen sind solche, welche auf der Homepage des thailändischen Konsulats aufgeführt sind. Für nähere Informationen, wenden Sie sich am besten direkt an ein thailändisches Konsulat in der Schweiz oder in Deutschland. Nachfolgend ein Link zum General Thai Consulate in Basel, welches wir sehr empfehlen können. www.thai-consulatebasel.ch
Wir beantworten selbstverständlich Ihre Fragen und beraten Sie gerne bezüglich der Formalitäten.
Visatypen:
Touristenvisum (Kat. TR)
Non-Immigrantvisum (Kat. NI)
Ein Non-Immigrant Visum kann erteilt werden, wenn die Einreise nach Thailand nicht zu touristischen Zwecken erfolgt. Ein Non-Immigrant Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen.
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Die wichtigsten Anwendungsfälle sind das Visum vom Typ "B" für Geschäftsleute und jene vom Typ "O" für Rentner bzw. Ehe- partner/Familienangehörigen von thailändischen Staatsange- hörigen sowie "ED" für Studienzwecke. Das Non-Immigrant Visum ist weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitsbewilligung und erteilt deshalb keine Berechtigung zu einem Aufenthalt von längerer oder unbestimmter Dauer.
Für alle Non-Immigrant Visa werden zusätzliche Unterlagen eingefordert.
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